Steuerfachwirt/in

Steuerfachwirt/in

Im gesamten Bereich der Fortbildungsprüfungen gab es eine Reihe von Veränderungen durch neue Vorgaben bezüglich der Anforderungen an Fortbildungsprüfungsordnungen durch den HA-BiBB (Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung).

Die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Steuerfachwirtprüfung ergab sich bereits 2018 aus den von der Bundessteuerberaterkammer abgefragten Änderungsvorschlägen zur Musterprüfungsordnung und dem Anforderungskatalog.

Eine wesentliche Änderung gibt es bei der dritten Aufsichtsarbeit “Rechnungswesen”; diese wird zukünftig in zwei Arbeiten aufgeteilt, “Rechnungswesen (180 Minuten) und “Betriebswirtschaftslehre” (120 Minuten); beide Klausuren werden am dritten Prüfungstag geschrieben.

Es gibt künftig die Möglichkeit einer Anrechnung der Fortbildung zum/zur “Fachassistent:in Rechnungswesen und Controlling” (FARC) auf die Klausur Betriebswirtschaftslehre, weitere Anrechnungen gibt es derzeit nicht.

Die erste Prüfung nach der neuen Fortbildungsprüfungsregelung ist ab 2023 durchzuführen; Wiederholer können auf Antrag noch bis 2025 nach den bisherigen Regelungen geprüft werden.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerfachwirtprüfung sind in der Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt:in geregelt.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als “Steuerfachangestellte:r” abgelegt hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht (30.11.), eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nachweisen kann.

Für Mitarbeiter in den Steuerberaterpraxen mit anderer beruflicher Vorbildung bestehen gemäß § 2 Abs. 2 und 3 der Rechtsvorschrift gesonderte Zulassungsvoraussetzungen.

Die Prüfung besteht aus fünf Prüfungsfächern, und zwar aus einem schriftlichen Teil mit vier Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung einschließlich eines kurzen Fachvortrags.

Prüfungskosten:

Zulassungsgebühr: 175,00 EUR

Zulassungsgebühr
(für Wiederholer): 100,00 EUR

Prüfungsgebühr: 300,00 EUR

Berufsinfotag Karriere #Steuerberatung 

- Informier Dich!

Lust auf Steuerberatung? Na, klar!

Die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen und der Steuerberaterverband im Land Bremen e.V. laden wieder alle interessierten Schüler und Studenten der „Generation Z“ zu einem Berufsinfotag ein.

Unter dem Motto „Karriere # Steuerberatung – Informier Dich“ erhaltet Ihr einen umfassenden Einblick in den Berufsalltag von Steuerberatern sowie Anregungen für Euern persönlichen Karrierestart. Neben Zuhören ist an diesem Abend aktives Mitmachen durchaus erwünscht – erst bei der Podiumsdiskussion und später beim Speed-Dating.

PROGRAMM

16 Uhr Beginn der Veranstaltung

16 – 16.45 Uhr Begrüßung & Vortrag
(Ulrike Janzen zum Thema „Generation Z“)

17 – 17.45 Uhr Podiumsdiskussion

Im Anschluss Beginn Speed-Dating, offene Gespräche bei Getränken und Fingerfood

20 Uhr Ende der Veranstaltung

Moderation: Andreas Schnur (Radio Bremen 1-Moderator)

– Download Einladungskarte –

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