Zulassung / Befreiung / Eignungsprüfung / Verbindliche Auskunft

Zulassung / Befreiung / Eignungsprüfung / Verbindliche Auskunft

Zulassung

Beglaubigungen

Mit Abgabe des Antrages wird die Zulassungsgebühr in Höhe von € 200,00 fällig.

Sämtliche Gebühren zur Steuerberaterprüfung entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung.

Arbeitgeberbescheinigungen

AG-Bescheinigungen sind in beglaubigter Form einzureichen. Alternativ kann ein schriftlicher Hinweis in der AG-Bescheinigung erfolgen, dass diese im Original bei der Zulassung eingereicht wird.

Beglaubigungen können bei Notaren, Gemeinde-, Kreis- und Stadtverwaltungen vorgenommen werden. Beglaubigungen von Kirchengemeinden werden nicht anerkannt.

Bei der Vorlage von Arbeitgeberbescheinigungen achten Sie bitte darauf, dass diese folgendermaßen beschriftet sind:
– Arbeitgeberbescheinigung gemäß § 36 Abs. 3 StBerG      oder
– Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen    oder
– Arbeitgeberbescheinigung zur Zulassung auf die Steuerberaterprüfung 20… (mit Nennung des Jahres)

Praktische Tätigkeit – Neuregelung ab dem 1. Januar 2020

Ab dem 1. Januar 2021 verkürzt sich aufgrund einer gesetzlichen Änderung von § 36 Abs. 2 StBerG die Dauer der praktischen Tätigkeits­zeit für Kandidaten mit erfolg­reichem Abschluss einer kauf­männischen Ausbildung oder einer vergleichbaren Vorbildung von 10 auf 8 Jahre. Die erforderliche praktische Tätigkeits­zeit für Steuer­fach­wirte, geprüfte Bilanz­buch­halter und Finanz­beamte des gehobenen Dienstes bzw. vergleich­bare Angestellte verkürzt sich von 7 auf 6 Jahre.

Zugehörige Downloads

Für die Antragstellung finden Sie nachstehend die entsprechenden Vordrucke.

Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag über das bundesweite Antragsportal der Steuerberaterkammern einzureichen. Hier ist zu beachten, dass sämtliche Nachweise zusätzlich in beglaubigter Form vorgelegt werden müssen. Das elektronische Hochladen ist  nicht ausreichend!

Ausgenommen sind hiervon das Passbild sowie der Lebenslauf.

Sofern Sie einen elektronischen Antrag stellen, reichen Sie bitte zeitnah die Nachweise per Post ein.

Zulassungsantrag StB-Prüfung

Arbeitgeberbescheinigung

Merkblatt Zulassung

Antragsportal Steuerberaterkammern

Zulassungsfrist: jährlich 30. April

Zulassungsgebühr: € 200,00

Befreiung von der Prüfung

Verbindliche Auskunft

Berufsinfotag Karriere #Steuerberatung 

- Informier Dich!

Lust auf Steuerberatung? Na, klar!

Die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen und der Steuerberaterverband im Land Bremen e.V. laden wieder alle interessierten Schüler und Studenten der „Generation Z“ zu einem Berufsinfotag ein.

Unter dem Motto „Karriere # Steuerberatung – Informier Dich“ erhaltet Ihr einen umfassenden Einblick in den Berufsalltag von Steuerberatern sowie Anregungen für Euern persönlichen Karrierestart. Neben Zuhören ist an diesem Abend aktives Mitmachen durchaus erwünscht – erst bei der Podiumsdiskussion und später beim Speed-Dating.

PROGRAMM

16 Uhr Beginn der Veranstaltung

16 – 16.45 Uhr Begrüßung & Vortrag
(Ulrike Janzen zum Thema „Generation Z“)

17 – 17.45 Uhr Podiumsdiskussion

Im Anschluss Beginn Speed-Dating, offene Gespräche bei Getränken und Fingerfood

20 Uhr Ende der Veranstaltung

Moderation: Andreas Schnur (Radio Bremen 1-Moderator)

– Download Einladungskarte –

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