Syndikus-Steuerberater

Das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz ist am 12. April 2008 in Kraft treten.

Sofern Sie Interesse an einer Bestellung haben, senden Sie uns bitte die nachfolgenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben zurück:

1. Antrag auf Bestellung online ausfüllbar
Der Antrag ist nur auszufüllen, wenn es sich um eine Neu- bzw. Wiederbestellung handelt.

Bereits bestellte Steuerberater/innen müssen lediglich die weiteren Unterlagen einreichen:
   
2. Erklärung zur Aufnahme einer Syndikus-Tätigkeit

3. Arbeitgeberbescheinigung

4. Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages

5. Hinweise für Arbeitgeber, die einen Syndikus-Steuerberater beschäftigen - zur Vorlage beim AG -

6. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung

Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung : Aktuelle Information


Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Syndikus-Steuerberater

Sollten Sie weitere Fragen zum Syndikus-Steuerberater haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Kammergeschäftsstelle

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