Syndikus-Steuerberater
Das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz ist am 12. April 2008 in Kraft treten.
Sofern Sie Interesse an einer Bestellung haben, senden Sie uns bitte die nachfolgenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben zurück:
1. Antrag auf Bestellung online ausfüllbar
Der Antrag ist nur auszufüllen, wenn es sich um eine Neu- bzw. Wiederbestellung handelt.
Bereits bestellte Steuerberater/innen müssen lediglich die weiteren Unterlagen einreichen:
2. Erklärung zur Aufnahme einer Syndikus-Tätigkeit
3. Arbeitgeberbescheinigung
4. Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages
5. Hinweise für Arbeitgeber, die einen Syndikus-Steuerberater beschäftigen - zur Vorlage beim AG -
6. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung : Aktuelle Information
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Syndikus-Steuerberater
Sollten Sie weitere Fragen zum Syndikus-Steuerberater haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Kammergeschäftsstelle

