Zulassung

Wichtiger Hinweis zu Beglaubigungen:
Beglaubigungen werden nur anerkannt, wenn diese von öffentlichen Einrichtungen (z. B. senatorischen Behörden, Ministerien, Stadtämtern, Gemeinden) bzw. von einem Notar vorgenommen werden

Merkblatt über die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung

Mit Abgabe des Antrages wird die Zulassungsgebühr in Höhe von € 200,00 fällig.

Sämtliche Gebühren zur Steuerberaterprüfung entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung.

Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung online ausfüllbar

Arbeitgeberbescheinigungen
Bei der Vorlage von Arbeitgeberbescheinigungen achten Sie bitte darauf, dass diese folgendermaßen beschriftet sind:
- Arbeitgeberbescheinigung gemäß § 36 Abs. 3 StBerG      oder
- Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen    oder
- Arbeitgeberbescheinigung zur Zulassung auf die Steuerberaterprüfung 20... (mit Nennung des Jahres)

 

Befreiung von der Prüfung

Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung online ausfüllbar

Hinweise zur Befreiung von der Steuerberaterprüfung

 

Eignungsprüfung

Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung online ausfüllbar

Hinweise zur Zulassung zur Eignungsprüfung

 

Verbindliche Auskunft

Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft online ausfüllbar

Hinweise auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft


Zulassungsfrist
jährlich 30. April

Zulassungsgebühr
€ 200,00

 

 



 

 

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