Zulassung
Wichtiger Hinweis zu Beglaubigungen:
Beglaubigungen werden nur anerkannt, wenn diese von öffentlichen Einrichtungen (z. B. senatorischen Behörden, Ministerien, Stadtämtern, Gemeinden) bzw. von einem Notar vorgenommen werden
Merkblatt über die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung
Mit Abgabe des Antrages wird die Zulassungsgebühr in Höhe von € 200,00 fällig.
Sämtliche Gebühren zur Steuerberaterprüfung entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung.
Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung online ausfüllbar
Arbeitgeberbescheinigungen
Bei der Vorlage von Arbeitgeberbescheinigungen achten Sie bitte darauf, dass diese folgendermaßen beschriftet sind:
- Arbeitgeberbescheinigung gemäß § 36 Abs. 3 StBerG oder
- Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen oder
- Arbeitgeberbescheinigung zur Zulassung auf die Steuerberaterprüfung 20... (mit Nennung des Jahres)
Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung online ausfüllbar
Hinweise zur Befreiung von der Steuerberaterprüfung
Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung online ausfüllbar
Hinweise zur Zulassung zur Eignungsprüfung
Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft online ausfüllbar
Hinweise auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

