Bestellung
Die Bestellung zum/zur Steuerberater/in erfolgt durch die Steuerberaterkammer. Zuständig ist die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbereich die künftige berufiche Niederlassung bzw. die regelmäßige Arbeitsstätte liegt. Für die Bestellung sind folgende Unterlagen in der Kammergeschäftsstelle einzureichen:
- Antragsformular für die Bestellung
- Lichtbild (auf der Rückseite mit Namen versehen)
- Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung bzw. Bescheinigung über die Befreiung von der Steuerberaterprüfung
Eine Beglaubigung des Prüfungszeugnisses über das Bestehen der Steuerberaterprüfung entfällt, wenn die Prüfung ab dem Jahr 2009 in Bremen abgelegt worden ist. Bitte keine originalen Prüfungszeugnisse einreichen! - Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung bzw.
- Nachweis des Arbeitgebers, dass eine Mitversicherung über dessen Berufshaftpflichtversicherung besteht sowie eine aktuelle Kopie des Versicherungsscheines des Arbeitgebers
- Datenschutzerklärung
Nach Vorlage und Prüfung aller Unterlagen findet die Bestellung nach vorheriger Terminabsprache in den Räumen der Kammergeschäftsstelle statt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird jährlich eine Feier für alle Teilnehmer, die die Steuerberaterprüfung erfolgreich bestanden haben, durchgeführt. Die Einladung hierzu erhalten alle Teilnehmer schriftlich.
Gebühren
Die Gebühren für die Bestellung zum/zur Steuerberater/in betragen € 175,00. Die Gebühr ist mit Abgabe des Antrags auf Bestellung fällig und entsprechend an die Kammer zu zahlen. Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.


