Aktuelles
Für die Zulassung sowie die organisatorische Durchführung des schriftlichen und mündlichen Teils der Steuerberaterprüfung sind ab 2009 die Steuerberaterkammern zuständig. Sämtliche Anträge zur Prüfung im Kammerbereich Bremen bitten wir daher an uns zu richten.
Einreichung der Zulassungsanträge
Die Frist endet jährlich am 30. April (Ausschlussfrist)
Geht der Antrag nach Ablauf der Frist ein, so wird dieser abgelehnt!
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.


