Wer gehört zur Steuerberaterkammer?

Unsere Mitglieder sind

1. Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die ihre berufliche Niederlassung im Lande Bremen haben.

2. Steuerberatungsgesellschaften, die ihren Sitz im Lande Bremen haben.
Steuerberatungsgesellschaften können in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft gegründet werden. Sie muss von einem Steuerberater verantwortlich geführt werden. Zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen ist sie nur durch Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer befugt.

Für den Steuerberater

Wir beraten Sie in (fast) allen Lebenslagen, denn Sie finanzieren mit Ihrem Beitrag unser vielfältiges Beratungsangebot. Sie können sich z. B. in Fragen der Berufsordnung, Gebührenfragen, Fragen zu Steuerberatungsverträgen, Nachfolgeregelungen in Ihrer eigenen Praxis und allem, was damit zusammenhängt an uns wenden. Auch bei Fragen zur Ausbildung der Steuerfachangestellten und der Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/-in sind wir für Sie da.

Wenn Sie Auseinandersetzungen mit Ihren Mandanten haben, so beantragen Sie bei uns die Vermittlung. Das spart Zeit, Geld und Nerven!

Für den Mandanten

Wenn Sie Fragen zum Aufgabenfeld des Steuerberaters haben oder mit der Gebührenabrechnung nicht zurecht kommen, wenden Sie sich an uns. Benötigen Sie unsere Vermittlung bei einer Auseinandersetzung mit Ihrem Steuerberater, nehmen Sie unsere Hilfe in Anspruch.

Desweiteren bieten wir einmal monatlich eine öffentliche Beratung durch die Geschäftsführerin, Frau Monika Will, in der Kammergeschäftsstelle, Am Wall 192, Bremen, an. Die Termine erfragen Sie bitte in der Kammergeschäftsstelle.

Für die Mitarbeiter

Interessieren Sie sich für den Beruf des/der Steuerfachangestellten? Informieren Sie sich bei uns über die Möglichkeiten, diesen interessanten Beruf zu ergreifen. Rufen Sie uns an.

Wenn Sie schon Steuerfachangestellte/r sind, erfahren Sie bei uns alles über die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in.

Vielleicht kommt für Sie eine Begabtenförderung in Betracht? Die Voraussetzungen können Sie den Richtlinien der Begabtenförderung entnehmen. (Voraussetzung: Adobe Acrobat Reader)

Termine

Fragen zur
Gebührenordnung?

Nächster Termin:

21. Februar 2012
von 10 - 13 Uhr

Kammergeschäftsstelle
Am Wall 192, Bremen

Nächster Termin:

13. März 2012

Seite drucken
Steuerberaterprüfung Gesetzliche Grundlagen Dienstleistung Darstellung Impressum Dienste Links Ausbildung & Fortbildung Für Kammermitglieder Steuerberater - Wofür? Ausländische Dienstleister Wir über uns Schrift vergrößern Schrift verkleinern Große Schriftgröße Mittlere Schriftgröße Normale Schriftgröße Impressum Große Schriftgröße Mittlere Schriftgröße Normale Schriftgröße Impressum